Sektionaltore » Warum außenliegende Seile zur Gefahr werden können
30.03.2021
Alte Tore entsprechen häufig nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und den heutigen Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Früher wurden viele gängige Industrietore mit außenliegenden Seilen betrieben. Meist war dies durch Platzersparnis begründet. Die Seile werden schräg geführt und stellen - damals wie auch heute noch - eine Gefahr für Personen dar. Bei falscher Bedienung können Quetschungen zwischen Seil und anderen Torteilen nicht vermieden werden. Aus diesem Grund sollten Sektionaltore mit außenliegenden Seilen umgebaut werden. Nur so kann eine sichere Arbeitsumgebung auf Basis einer fundierten Rechtsgrundlage geschaffen werden.
So funktioniert der Umbau der außenliegenden Tragseile
Der Umbau der vorhandenen Tore ist meist relativ einfach möglich und sollte unbedingt bei Umbaumaßnahmen oder dem Erkennen von Gefährdungspotenzial durchgeführt werden. Abhängig vom Modell kann teilweise einfach nur eine Verkleidung um das freiliegende Seil angebracht werden. Anderenfalls ist ein Umbau nötig, bei dem eventuell auch die Laufschienen versetzt werden müssen.
Zunächst muss selbstverständlich eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden.
Gefährdungsbeurteilung vor dem Umbau der außenliegenden Seile
Vor dem Umbau muss eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden. Ein Umbau kann Ihnen eventuell sogar erspart bleiben.
Eine Gefährdungsbeurteilung wird durch den Betreiber erstellt. Dieser beurteilt die Gefährdung durch die außenliegenden Seile unter Einbeziehung der betrieblichen Nutzung, dem Bedienpersonal sowie dem Zweck der Anwendung. Der Betreiber kann während der Beurteilung zu dem Schluss kommen, dass die Seile keine Gefahr darstellen. Dann kann es gegebenenfalls ausreichen, Warnschilder im potenziellen Quetschbereich aufzuhängen und das Bedienpersonal regelmäßig und dokumentiert zu unterweisen.
Rechtsgrundlagen machen auf die außenliegenden Seile aufmerksam
Durch zahlreiche Rechtsgrundlagen und Normen werden Sie auf die Gefahr der außenliegenden Seile aufmerksam werden. Quetschgefahren werden beispielsweise in der DIN EN 12453:2017- 11 und auch in den frei zugänglichen Dokumenten Betriebssicherheitsvorschriften, Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.7 oder auch der DGUV Information 208-022 Türen und Tore thematisiert.
Professionelle Beratung durch fachkundige Mitarbeiter vor Ort
Gerne unterstützen wir Sie vor Ort bei der Beurteilung der von den außenliegenden Seilen ausgehenden Gefahr für das Personal. Selbstverständlich bieten wir Ihnen in diesem Zuge auch direkt praktische und individuelle Lösungsansätze für Ihr Tor. Unsere Servicetechniker sind hervorragend ausgebildet und befähigte Personen nach der Technischen Regel für Betriebssicherheit 1203. Rufen Sie uns gern an. Ihren lokalen Ansprechpartner im Serviceteam Sektionaltore finden Sie beim Klick auf den Button.
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