Ein Hauptschalter an elektrischen Toren sorgt dafür, dass durch die Betätigung im Notfall das Tor gestoppt und spannungsfrei geschaltet werden kann. Das ist in Gefahrensituationen und vor allem bei Unfällen essenziell. Aber auch für Wartungsarbeiten kann dies von großem Vorteil für die beteiligten Servicetechniker sein.
Es ist vorgeschrieben, dass Sektionaltore mit einem elektrischen Antrieb über einen abschließbaren Hauptschalter verfügen müssen, der die Stromzufuhr allpolig trennen kann. Durch diese Eigenschaft wird ein erneutes Anlaufen des Antriebs unterbunden. So können uner anderem Instandhaltungsmaßnahmen sicher und ohne Gefährdungspotential durchgeführt werden. Achten Sie hierbei genau auf die Ausführung Ihres Hauptschalters, denn nicht alle "Not-Aus-Schalter" schalten das Tor auch wirklich vollständig ab.
Sicher legen Sie selbst großen Wert auf die Arbeitssicherheit Ihrer Mitarbeiter und sind aus diesem Grund gerne auf dem neusten Stand der Technik. Dennoch ist der Einbau von Hauptschaltern auch rechtlich fundiert. Genaue Vorschriften sind in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, ASR A1.7, Türen und Tore und in der Betriebssicherheitsverordnung § 8 zu finden. Weitere technische Regelungen wie DIN, VDE-Richtlinien oder DGUV-Vorschriften und Regeln sind auf der Basis von EU-Bestimmungen entstanden.
Sind Sie sich unsicher, ob ob Ihr Hauptschalter an einem elektrischen Tor sämtliche Anforderungen erfüllt oder ist eventuell gar keiner vorhanden? Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung und wir unterstützen Sie mit unserer Expertise. Unsere Servicetechniker beraten Sie auch gerne persönlich, beispielsweise bei der nächsten Wartung Ihrer Tore, vor Ort zur Nachrüstung oder der Erneuerung von Hauptschaltern.